Am 01. Oktober 2019 wurde der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs vorgestellt. Einen Monat später wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst. Damit wurde ein Bauleitverfahren eingeleitet, an dessen Ende ein Bebauungsplan steht. Dieses FAQ (frequently asked Questions) wurde von engagierten Menschen und Initiativen zur Vorbereitung und kritischen Begleitung des Workshops am 15.01. verfasst. Es greift Fragen auf, die im Rahmen der Vorstellung der Ergebnisse des Wettbewerbs an Gruppen und Initiativen aus dem Umweltbereich herangetragen wurden. Im Folgenden werden Fragen zum weiteren Verfahren uns zu Aspekten der Mobilität, Bauen, Wohnen, Energie und Ökologie beantwortet.
Noch ist nichts endgültig entschieden. Jetzt ist die Zeit sich zu beteiligen!
Verfahren
Bisher wurde vom Verwaltungsausschuss ein formaler Aufstellungsbeschluss gefasst.* Erst damit kann die Verwaltung offiziell mit dem Bauleitverfahren beginnen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Verwaltung muss frühzeitig die Öffentlichkeit beteiligen, indem sie Stellungnahmen von den Bürger*innen erbittet (§ 3 Abs. 1 BauGB). Dazu wird es am 15.01. in der Stadthalle einen Bürgerworkshop geben.
*19-11781: 155. Änderung des Flächennutzungsplanes Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „Umfeld Hauptbahnhof“, AW 118 Stadtgebiet zwischen Kurt-Schumacher-Straße, Ottmerstraße, WillyBrandt-Platz und Berliner Platz
Im Rahmen eines Bauleitverfahrens sind zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit vorgeschrieben. Insgesamt setzt sich das Verfahren aus folgenden Schritten zusammen:
– Aufstellungsbeschluss
– frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit = erster Bürgerworkshop am 15.01.2020*
– Auslegungsbeschluss
– öffentliche Auslegung des Planentwurfs für einen Monat (Internet und Aushang)
– Ratsbeschluss
Laut Aussage von Stadtbaurat Leuer soll ein ähnliches Verfahren angewandt werden, wie zum Stadtbahnausbau (mindestens drei Workshops). Dieses sollten die Bürger*innen beim ersten Workshop auch einfordern.
*Danach Einarbeitung der Anregungen der Bürger*innen und der Träger öffentlicher Belange.
Mobilität
Nein, derzeit noch nicht. Es kann aber im Rahmen des Verfahrens erstellt werden. Das Umfeld des Hauptbahnhofes eignet sich in besonderer Form für eine smarte, nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität; z. B. ein autofreier Stadtteil, der auf Radverkehr, den ÖPNV und Nahmobilität setzt.
Bauen
Ja, wenn es einen Wettbewerb verschiedener Investoren (Baugruppen*, Bau-Genossenschaften, städtische Baugesellschaften, andere Investoren) gibt, die Wohnraum für verschiedenste Zielgruppen schaffen. Kostentreiber sind z. B. Tiefgaragen, sehr kleine oder sehr große Gebäude.
*Baugruppen sind Zusammenschlüsse von Bauwilligen, die gemeinsam ein Haus, möglichst zur Selbstnutzung, errichten. Die Art und Weise des gemeinschaftlichen Zusammenlebens ist nicht immer Inhalt einer Baugruppe (siehe „Wohnen“).
Wohnen
Energie
Ökologie
Der Siegerentwurf sieht an den Längsseiten eine Erweiterung des Parks um rund 8.000 m² vor. Die nordwestliche und südliche Ecke sollen bebaut werden, an der südlichen wird auch eine Straße durch den Park geführt. Die Umgestaltung des Parks außerhalb des Geltungsbereiches ist ein nicht geforderter Vorschlag aus dem Wettbewerb. Es gibt aktuell keinen Auftrag und keine offizielle Planung für diesen Bereich.
Es werden bei unveränderter Umsetzung viele Bäume auf städtischem und privatem Grund verloren gehen.* Zur Beantwortung dieser Frage braucht es eine Bestandsaufnahme, die alle Bäume zählt und nach Vitalität und Wert beurteilt. Die Planung könnte noch auf die Standorte der Bäume eingehen und etliche davon retten.
*Parkecke Nordwest: mind. 31 Bäume
Parkecke Südost: mind. 26 Bäume
Verkehrsinseln: mind. 109 Bäume
Kurt-Schumacher-Str. NO: mind. 15 Bäume
Kurt-Schumacher-Str. SW: mind. 29 Bäume
Bereich ZOB: mind. 51 Bäume
Zwischenergebnis: mind. 261 Bäume gehen verloren.